Klage erfolglos: Merkur übernimmt alle zehn niedersächsischen Spielbanken

Das niedersächsische Finanzministerium hat bei der Neuausschreibung der Konzession seiner zehn Spielbanken sämtliche „Spielregeln“ eingehalten. Zu diesem Urteil kam das niedersächsische Verwaltungsgericht und wies daher die Klage des bisherigen Betreiberunternehmens ab.
Damit kann die Übergabe der Spielbanken an den Gewinner der Ausschreibung, die Merkur-Gruppe, endlich in die Wege geleitet werden. Besonders bei den Beschäftigten dürfte das für Durchatmen sorgen, denn für sie geht es jetzt unter dem neuen Betreiber weiter.
Lizenz für niedersächsische Spielbanken wird neu vergeben Merkur Gruppe Gewinner der Ausschreibung
Das Land Niedersachsen hat die Lizenz für seine zehn Spielbanken im November vergangenen Jahres neu vergeben. Bisheriger Inhaber der Lizenz und somit Betreiber der zehn Casinos war die Spielbanken Niedersachsen GmbH (SNG).
Es gab zum damaligen Zeitpunkt lediglich zwei Bewerber um die Lizenz, denn neben der SNG bemühte sich lediglich die im benachbarten Ostwestfalen ansässige Merkur Gruppe um die frei werdende Konzession. Die SNG, einst selbst im Staatsbesitz des Landes Niedersachsen, führte die Spielbanken bereits seit 1995. Im Jahre 2005 wurde das Unternehmen allerdings an die Casinos Austria International verkauft.
Unterlegener Bewerber legt Klage ein – Fall landet vor dem niedersächsischen Verwaltungsgericht
Von einem reibungslosen Übergang vom bisherigen zum neuen Lizenznehmer konnte allerdings keine Rede sein. Kurz nach dem klar war, dass die Lizenz an den westfälischen Konkurrenten Merkur geht, legte die SNG Klage ein. Ihrer Meinung nach wurde der Ablauf des Vergabeverfahrens nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Nun gaben die Richter ihr Urteil bekannt und wiesen die Klage zurück. Sie waren der Ansicht, dass sehr wohl alles mit rechten Dingen zuging.
Die Politik in Form des niedersächsischen Finanzministers Gerald Heere trat direkt im Anschluss auf den Plan. Er forderte eine schnelle Übergabe, denn aufgrund der Klage sah die niedersächsische Landesregierung keine andere Möglichkeit, als der SNG eine auf ein Jahr befristete Übergangslizenz zu erteilen. Nur so konnte der reibungslose Betrieb in den zehn Spielbanken aufrechterhalten werden.
Während sich die einen freuen, treten die anderen direkt wieder auf die Bremse
Aufseiten des Gewinners der Ausschreibung zeigte man sich verständlicherweise erleichtert. So gab der Vorstand Spielbanken von Merkur bekannt, dass man „die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begrüße“. Man wolle nun rasch zur Tagesordnung übergehen, denn Merkur plane die gesamte Belegschaft zu übernehmen und jedem einzelnen Mitarbeiter ein Übernahmeangebot zu unterbreiten.
Die Freude dürfte angesichts der Aussagen des Geschäftsführers der SNG allerdings lediglich von kurzer Dauer sein. Max Rösle kündigte nämlich umgehend nach der Urteilsverkündung an, dass man „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“ werde. Eine Berufung hat das niedersächsische Verwaltungsgericht zwar nicht zugelassen, allerdings hat die SNG nach dem schriftlichen Eingang des Urteils 30 Tage Zeit, um Beschwerde einzulegen.